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Rekultivierung der Deponie Klein Quenstedt

Die Deponie Klein Quenstedt liegt nördlich von Halberstadt zwischen den Ortschaften Klein Quenstedt (im Westen) und Groß Quenstedt (im Osten) und wurde einst von der VEB Stadtwirtschaft Halberstadt betrieben. Seit dem Ende der Abfallverbringung in der ehemaligen Kiesabbauhalde Klein Quenstedt im Januar 1999 wurde der Standort nicht weiter verändert.

Seit 2014 unterstützt die Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt das Landesverwaltungsamt (LVwA) bei der Ersatzvornahme zur Rekultivierung der Deponie Klein Quenstedt (Hausmüll, Bauschutt, Erdaushub). Die Gesamtfläche der Deponie beträgt 11 Hektar.

Die Rekultivierung der Deponie wurde mit Bescheid des Regierungspräsidiums (heute LVwA, in Rechtsnachfolge) vom 26.11.2001 angeordnet. Aufgrund der Insolvenz des Betreibers und des zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossenen Insolvenzverfahrens wurde eine entsprechende Rekultivierung durch den Betreiber nicht vorgenommen, weshalb diese nunmehr in Ersatzvornahme durch die zuständige Behörde (LVwA) erfolgt. Das Insolvenzverfahren ist nun zwischenzeitlich abgeschlossen worden.

Bevor die eigentlichen Bautätigkeiten beginnen konnten, wurde nach dem derzeitigen Stand der Technik eine Deponiesicherung geplant, die seitens der Genehmigungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA) bestätigt werden konnte. Das heißt, es wird auf der Altdeponie eine Abdeckung des Deponiekörpers mit einer sogenannte Methanoxidationsschicht realisiert. Diese Oberflächenabdeckung bewirkt zum einen, dass Restgase (vorrangig Methan) aus dem Abfallkörper in den aufgebrachten Bodenschichten oxidiert werden und somit nicht in die Atmosphäre gelangen. Zum anderen verhindert die Methanoxidationsschicht das Eindringen von Niederschlagswasser in den Deponiekörper.

Die Bauleistungen wurden im Ergebnis einer EU-weiten, offenen Ausschreibung zu Beginn des Jahres 2018 vergeben.

Im ersten Schritt wurde in 2018 der über die Jahre nach der Abfallverbringung angesiedelte Bewuchs beseitigt. Anschließend erfolgte die Profilierung des Abfallkörpers als „Basis“ der Oberflächenabdeckung. Dafür wurde mit Baggern und Raupen rund 50.000 Kubikmeter Abfall umgelagert und somit die Oberflächenkontur der Deponie neu profiliert. Darüber hinaus wurden Teile der alten Infrastruktur, wie die Gasbrunnen ordnungsgemäß zurückgebaut. Diese Arbeiten im kontaminierten Bereich erfolgten aufgrund der Vorbelastungen unter besonderen Vorkehrungen: Es wurde ein Schwarz-Weiß-Bereich eingerichtet.

Mittels Probefeldern wurde die Errichtung der Oberflächenabdeckung bestehend aus gaswegsamer Ausgleichsschicht (40 cm), Trennvlies, Unterboden (120 cm) und Oberboden (20 cm) einschließlich Oberflächenbegrünung nach im Vorfeld definierten Qualitätsanforderungen geprüft, bevor es in den Regeleinbau ging. Diese Voruntersuchungen dauerten bis zum Ende des Jahres 2018 an. Mit dem Bau der Entwässerungselemente, wie z. B. Versickerungsbecken, Versickerungsrigolen und Stützkörper wurde parallel dazu begonnen. Diese Entwässerungselemente dienen nach Fertigstellung der Oberflächenabdeckung der gezielten Fassung, Ableitung und Versickerung von Niederschlägen.

Mit Beginn des Jahres 2019 startete der Regeleinbau im Zusammenhang mit der Errichtung der Oberflächenabdeckung. Zunächst wurde in den Abschnitten der Nord-, West- und Ostböschung die gasgängige Ausgleichsschicht bis zum Ende des I. Quartals weitestgehend fertiggestellt. Darüber hinaus wurde im Bereich der Westböschung oberhalb der gasgängigen Ausgleichsschicht auf einem Trennvlies der Unterboden der eigentlichen Methanoxidationsschicht errichtet. Bis zum Jahresende 2019 konnten von der 110.000 m² Deponiegesamtfläche ca. 93.000 m² gasgängige Ausgleichsschicht, ca. 96.000 m² Unterboden- und ca. 90.000 m² Oberbodenschicht als Teilelemente der Methanoxidationsschicht fertiggestellt werden.

Im ersten Halbjahr 2020 wurden die Restleistungen (Herstellung der Oberflächenabdeckung/ -entwässerung, Betriebswege, Wiederherstellung der für die Liefertransporte genutzten Zuwegungen, Rückbau der Baustelleneinrichtung) mit Ausnahme der Fertigstellung der Benjeshecke als notwendiges Sicherungselement gegen unbefugten Zutritt zur Deponie erbracht. Demzufolge fand am 29.06.2020 die Teilabnahme in sich geschlossener Teile der Leistung nach § 12 Absatz 2 VOB/B statt. Im Wesentlichen wurden hier die Herstellung der Oberflächenabdeckung und die Oberflächenentwässerungseinrichtungen einschließlich der Betriebswege abgenommen. Der Abschluss der naturschutzfachlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfolgte im zweiten Halbjahr 2020 mit Fertigstellung der Benjeshecke sowie der Heisterflächen.

Die Deponie befindet sich aufgrund des Fehlens eines Deponiebetreibers und damit eines Adressaten für den notwendigen Bescheid nach wie vor in der abfallrechtlichen Stilllegungsphase gemäß § 40 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).
Hinsichtlich der Nachsorge sind auf Grundlage des Anhangs 5 Punkt 3.2 Deponieverordnung (DepV) sowie zur zeitnahen Feststellung negativer Umweltauswirkungen im Umfeld der Deponie Klein Quenstedt im Wesentlichen folgende Maßnahmen notwendig:

  • Monitoring (Gas, Grundwasser, Setzungen)
  • Unterhaltungspflege (Mahd, Wartung und Reinigung Entwässerungsanlagen)
  • Ausbesserung möglicher Schäden (in Vergangenheit aufgrund abgelegener Lage mehrfach Schäden durch Vandalismus)

Seit dem Zeitpunkt der Abnahme der Fertigstellung der Bauleistungen am 17.12.2020 läuft die Gewährleistungsfrist des bauausführenden Unternehmens. Diese Frist wurde mit der Beauftragung der Bauleistungen auf 4 Jahre festgesetzt und endet 2024.

Seit 2023 sind die Pflegemaßnahmen des Bewuchses und die Reinigung / Wartung der Entwässerungsmaßnahmen regelmäßig fortzuführen. Des Weiteren ist das Monitoring des Grundwassers in ausgewählten Messstellen im An- und Abstrom der Deponie durchzuführen (zweimal jährlich). Die Setzungsmessungen werden derzeit einmal jährlich weitergeführt. Diese Maßnahmen werden durch eine fachtechnische Begleitung koordiniert, dokumentiert und ausgewertet und anschließend der zuständigen Genehmigungs- und Überwachungsbehörde (LVwA Sachsen-Anhalt) übermittelt.

Ansprechpartner

Evelyn Schaffranka

Telefon: +49 391 74440-50

E-Mail: schaffranka(at)laf-lsa.de