Aufgaben der LAF
Freistellung
Zentrale Aufgabe der Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF) ist die Begleitung, Umsetzung und Refinanzierung von Erkundungs- und Sanierungsmaßnahmen auf kontaminierten Standorten auf Grundlage sog. Altlastenfreistellungsbescheide. Das bedeutet, dass im Falle einer Freistellung die finanziellen Lasten alle ordnungsrechtlich notwendigen Maßnahmen die vor dem 01.07.1990 entstanden sind, auf den Grundstücken des freigestellten Unternehmens ganz oder teilweise durch das Land erstattet werden (siehe Freistellung).
Bodenschutz
Um die Altlastensanierungsmaßnahmen effizient zu gestalten, ist die LAF in den ökologischen Großprojekten auch für den Vollzug des Bodenschutzrechtes verantwortlich und so für die ordnungsrechtliche Beurteilung nach bodenschutzrechtlichen Erfordernissen zuständig (siehe Bodenschutz).
Wasserrahmenrichtlinie
Altlastenflächen können auch Grund- und Oberflächenwasser beeinträchtigen und stehen insoweit den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie entgegen. Daher ist die LAF seit dem 01.01.2016 für die altlastenbedingte Sanierung von Böden und Wasserkörpern, die zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie notwendig sind, zuständig (siehe WRRL).
Amtshilfe
Die von der LAF refinanzierten oder beauftragten Maßnahmen bedingen ein hohes Maß an Erfahrung in der Vorbereitung, Ausschreibung, Umsetzung und Begleitung von Liefer-, Bau- und Ingenieurleistungen. Aufgrund ihrer Expertise unterstützt die LAF Landesbehörden im Rahmen sog. Amtshilfeprojekte (siehe Amtshilfe).