Aufgaben Wasserrahmenrichtlinie
Ziel der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist es, bis 2027 für Grund- und Oberflächengewässer einen "guten ökologischen Zustand" und einen "guten chemischen Zustand" zu erreichen. Dazu sind im Ergebnis einer detaillierten Bestandsaufnahme aller Gewässer Bewirtschaftungspläne mit Maßnahmenprogrammen aufgestellt worden. Für Gewässer, in denen der gute Zustand bis 2015 voraussichtlich nicht erreicht wurde, ist die Frist bis 2027 verlängert worden. Sofern die Anforderungen der WRRL nicht erfüllt werden können, müssen ggf. weniger strenge Umweltziele festgelegt werden.
Um den Anforderungen der WRRL zu genügen, müssen unter anderem auch die Emissionen aus Altlasten und dem Altbergbau erfasst und die Wirkung auf die Gewässer beurteilt werden. Dazu hat das Land Sachsen-Anhalt ein Schadstoff- und darauf aufbauend ein Sedimentmanagementkonzept entwickelt, mit denen Grundlagen für zielgerichtete Maßnahmen erarbeitet werden.
Die im Anhang VIII der EU-WRRL aufgeführten prioritären Schadstoffe sind im Wesentlichen diejenigen, die auch bei der Altlastensanierung im Fokus stehen. Deshalb arbeitet die Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF) zusammen mit anderen Institutionen an in einer fachübergreifenden Projektarbeitsgruppe (Ad-hoc AG Schadstoffe) unter Leitung des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) mit. Wesentliche Aufgabe der LAF ist, die Arbeitsgruppe bei der Identifizierung von Ursachen und Quellen von Schadstoffbelastungen zu unterstützen und etwaige Kenntnislücken im Rahmen der Altlastenbearbeitung zu schließen.
Seit dem 01.01.2016 ist die LAF auch für die altlastenbedingte Sanierung von Wasserkörpern, die zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie notwendig sind, zuständig. Ziel ist es, die Bearbeitung altlastenbedingter Gewässerverunreinigungen im Land zu konzentrieren um eine effiziente Umsetzung sicher zu stellen. Aktuell entsprechen 28 Oberflächenwasserkörper altlastenbedingt nicht den Anforderungen der WRRL, so dass dort Untersuchungen erforderlich sind. Daraus ergeben sich i. W. folgende Aufgaben:
- Konzeptionierung, Ausschreibung, Begleitung und Finanzierung von Gewässer- und Sedimentuntersuchungen an Oberflächengewässern in Abstimmung mit der ad-hoc AG Schadstoffe
- Entwicklung und Erprobung geeigneter Untersuchungsmethoden
- Bewertung der Untersuchungsergebnisse und Erarbeitung von Handlungsvorschlägen in Zusammenarbeit mit Gutachtern und (Landes-) Behörden
- Initiierung und Beauftragung von Pilotprojekten
- Unterstützung des Landes bei der Berichterstattung gegenüber dem Bund und der europäischen Union
- Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Gremien
- Abstimmung mit Anwohnern und Nutzern
- Öffentlichkeitsarbeit
Weitere Informationen finden Sie auf der Projektseite WRRL.