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Aufgaben Bodenschutz

Die industrielle Entwicklung Sachsen-Anhalts ist über viele Jahrzehnte vom Abbau und der Veredelung von Braunkohle, Kupferschiefer und Kalisalz sowie die Weiterverarbeitung von Erdöl und die Gasförderung in der Altmark geprägt worden. Der industriellen Entwicklung sind erhebliche hydrologische Veränderungen aus der Absenkung und dem Wiederanstieg von Grundwasser, der Anlage von Industriedeponien sowie erhebliche Boden- und Gewässerbelastungen geschuldet, deren Auswirkungen bis weit in die Zukunft nachwirken werden. Diese Hinterlassenschaften müssen nach bodenschutzrechtlichen Maßstäben bewertet und saniert werden. Die Anforderungen sind im Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) und dem Bodenschutzausführungsgesetz (BodSchAG LSA) des Landes Sachsen-Anhalt definiert.

Im §19 BodSchAG LSA ist festgelegt, dass die Wahrnehmung der bodenschutzrechtlichen Aufgaben grundsätzlich den unteren Bodenschutzbehörden im übertragenen Wirkungskreis (Kreise, kreisfreie Städte) obliegt. Ausgenommen davon sind die Flächen der ökologischen Großprojekte (ÖGP), bei denen die bodenschutzrechtliche Zuständigkeit der LAF obliegt. Die LAF kann darüber hinaus ihre bodenschutzrechtliche Zuständigkeit auch für freigestellte Flächen außerhalb der ÖGP‘s erklären, sofern die Voraussetzungen für die Durchführung von Sanierungsuntersuchungen und für die Vorlage eines Sanierungsplans nach § 13 Abs. 1 Satz 1 des BBodSchG vorliegen. Derzeit betrifft dies neben den sieben ÖGP’s drei weitere Standorte, darunter der Standort des ehemaligen Addinol-Geländes.

Als Bodenschutzbehörde obliegen der LAF folgende Aufgaben:

  • Vollzug des Bodenschutzrechts
  • Erarbeitung bodenschutzrechtlicher Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange zu Anträgen nach Baurecht, BImSchG, WHG zu Regional-, Flächennutzungs- und Bebauungsplänen sowie Plangenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren etc.
  • Beantwortung von Auskunftsersuchen (Eigentümer, Banken etc.) bezüglich der Kontaminationssituation und des bodenschutzrechtlichen Handlungsbedarfs
  • Beratung von Investoren und Flächeneigentümern

Im bodenschutzrechtlichen Vollzug ist die LAF für die Veranlassung, Anordnung, Bewertung und Begleitung von Maßnahmen zur Untersuchung und Sanierung von Altlasten und in Einzelfällen auch schädlicher Bodenveränderungen zuständig. Dazu werden zusammen mit den Grundstückseigentümern Sanierungsziele und -methoden definiert und in Anordnungen bzw. öffentlich-rechtlichen Verträgen festgeschrieben.

Durch die Verknüpfung von Freistellungs- und Bodenschutzbehörde ist es möglich, Investoren, die freigestellte Flächen erwerben und / oder entwickeln wollen, kurzfristig und verbindlich den investitionsbezogenen Umfang von Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen zu benennen und deren Refinanzierung zuzusagen. Durch dieses Alleinstellungsmerkmal konnten viele Projekte zügig und kosteneffizient umgesetzt werden.

Kontakt

Adresse:
Maxim-Gorki-Straße 10
39108 Magdeburg

Telefon:
+49 391 74440-0