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ÖGP-Projekt Erdgasfelder Altmark

Rahmendaten

Lage: Westliche Altmark, Altmarkkreis Salzwedel
Größe: ca. 2.000 km² (lokal begrenzte unterschiedliche bergbauliche Anlagen)
Schadstoffpotenzial: MKW, Schwermetalle, Quecksilber, Barium, Chlorid
Sanierungsmaßnahmen: Rückbau von bergbaulichen Anlagen

Nachnutzung ist das Ziel

Die westliche Altmark gehört zu den größten Onshore-Erdgaslagerstätten in Europa. Auf einer Gesamtfläche von rund 2.000 Quadratkilometern sind dort von 1968-1990 rund 650 Bohrungen mit einer durchschnittlichen Tiefe von 3,5 Kilometern niedergebracht worden.

Mit den Bohrungen wurden zu DDR-Zeiten an den Standorten Bohrschlammgruben angelegt, um dort die Rückstände der Bohrung abzulagern. Nach dem Abschluss der Bohrungen wurden die Gruben in der Regel mit Boden abgedeckt bzw. wieder urbar gemacht.

Für die Gewinnung des Erdgases wurden neben den Bohrungen auf den zugehörigen Sondenplätzen bergbauliche Anlagen zur Weiterleitung und Aufbereitung errichtet. Von 1969 bis 2023 wurden laut Bergbauunternehmen rund 224 Mrd. m³ Erdgas produziert. Rund 87 % der Förderung erfolgte in den 25 Jahren bis 1994.

Das Ökologische Großprojekt (ÖGP) verfolgt das Ziel, nicht mehr benötigte bergbauliche Anlagen der Erdgasproduktion schrittweise zurückzubauen, um eine land-, forstwirtschaftliche sowie industrielle Nachnutzung zu ermöglichen.

Begleitung und Refinanzierung des bergbaulichen Rückbaus

Seit den 1990er Jahren erfolgt der Rückbau nicht mehr betriebsnotwendiger Anlagen, die dem Bergrecht unterliegen durch den Bergbauunternehmer unter Aufsicht des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB). Nachdem die Anlagen für den Rückbau freigegeben sind, werden die Bohrungen verfüllt und die mit Betonplatten befestigten eingezäunten Sondenplätze zurückgebaut. In einem weiteren Schritt werden die Leitungen zum Gastransport inklusive der dazu errichteten Gassammelpunkte und Feldstationen zurückgebaut.

Die Leistungen werden hauptsächlich von lokalen Unternehmen im Auftrag des Bergbauunternehmers erbracht und durch die LAF refinanziert.

Rückbau der alten Erdgas-Anlagen kommt gut voran

Von 1994-2023 sind im Rahmen des ÖGP Erdgasfelder Altmark 245 Bohrungen (Sonden) verfüllt, 247 Sondenplätze und 230 Bohrschlammgrubensysteme zurückgebaut bzw. saniert worden. Der Kostenaufwand für die seit 1994 durchgeführten Rückbaumaßnahmen lag bisher insgesamt bei 321 Mio. Euro. Für den Rückbau werden jährlich rund 11,5 Mio. Euro aufgewendet. Nach aktueller Planung wird der Projektabschluss voraussichtlich 2047 erreicht.

Bohrschlammgruben

Zum ÖGP gehören auch rd. 400 Bohrschlammgrubensysteme, die zu DDR-Zeiten neben den Gasförderbohrungen angelegt wurden, um das beim Bohren anfallende Material (v.a. Bohrklein und Bohrspülung) aufzunehmen. Nach Abschluss der Bohrarbeiten wurden die gefüllten Gruben - meist drei pro System – in der Regel durch die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mit Boden überschoben und zur Nachnutzung freigegeben. Diese sogenannte Rekultivierung der Standorte fand komplett zu Zeiten der DDR statt. Somit unterfallen diese Bohrschlammgruben nicht dem bundesdeutschen Bergrecht, sondern unterliegen dem allgemeingültigen Bodenschutzrecht. Zuständige Bodenschutzbehörde in den ÖGP ist laut Gesetz die LAF.

Zur bodenschutzrechtlichen Bewertung der Bohrschlammgrubensysteme hat die LAF das „Handlungskonzept Bohrschlammgruben“ beauftragt. Ziel des Konzeptes ist es, die bereits seit Jahrzehnten meist landwirtschaftlich genutzten Flächen mit überdeckten Bohrschlammgruben bezüglich ihrer Gefahr für Mensch und Umwelt abschließend zu bewerten.

Der Bohrschlamm ist durch die Bohrspülung und feinkörniges Gestein überwiegend wasserstauend, so dass die rund zwei bis drei Meter tiefen Bohrschlammgruben im Gelände zum Teil durch Vernässung und Wuchsdepressionen auffallen.

Die ermittelten Stoffkonzentrationen sind vom Gutachter unter Beachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Methodik und Vergleichswerten beurteilt worden. Auch wenn Stoffe in unterschiedlichen Umweltkompartimenten lokal erhöht sind, überschreiten sie nicht die zur Beurteilung herangezogenen Bewertungsmaßstäbe, so dass nach den fachgutachterlichen Feststellungen an den 15 repräsentativ untersuchten Standorten keine Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind.

Der Gutachter schlägt vor, die Datenbasis durch die Untersuchung von 20 weiteren Standorten zu verbreitern, um darüber entscheiden zu können, ob die repräsentative Untersuchung von dann 35 Standorten ausreichend ist oder ob alle nicht vollständig bewerteten Standorte einzeln untersucht und hinsichtlich einer Sanierung oder Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen bewertet werden müssen.

Für Flächeneigentümer und -nutzer ist vor allem relevant, dass sowohl Untersuchungskosten als auch ggf. erforderliche Sanierungskosten bzw. Sicherungsmaßnahmen grundsätzlich über die Altlastenfreistellung des Bergunternehmers (Neptune Energy Deutschland GmbH) abgedeckt und von der LAF refinanziert werden.

Ansprechpartner

Klaus Heise

Telefon: +49 391 74440-46

E-Mail: heise(at)laf-lsa.de