ÖGP Erdgasfelder Altmark

Rahmendaten
Lage: | Westliche Altmark, Altmarkkreis Salzwedel |
Größe: | ca. 2.000 km² (lokal begrenzte unterschiedliche bergbauliche Anlagen) |
Schadstoffpotenzial: | MKW, Schwermetalle, Quecksilber, Barium, Chlorid |
Sanierungsmaßnahmen: | Rückbau von bergbaulichen Anlagen |
Nachnutzung ist das Ziel
Herausforderung: Rückbau von Erdgasförderanlagen im Ökologischen Großprojekt (ÖGP) Erdgasfelder Altmark mit dem Ziel der Wiedernutzbarmachung der Äcker, Wiesen und Wäldern in einem sensiblen Umfeld.
Im Untergrund der landwirtschaftlich geprägten westlichen Altmark befindet sich eine der größten bekannten Onshore-Erdgaslagerstätten Europas. Auf einer Gesamtfläche von rund 2.000 Quadratkilometern sind dort von 1968-1990 rund 650 Bohrungen mit einer durchschnittlichen Tiefe von 3,5 Kilometern niedergebracht worden.
Für die Gewinnung des Erdgases wurden neben den Bohrungen auf den zugehörigen Sondenplätzen bergbauliche Anlagen zur Weiterleitung und Aufbereitung errichtet. Von 1969 bis 2023 wurden laut Bergbauunternehmen Neptune Energy Deutschland GmbH rund 224 Mrd. m³ Erdgas produziert. Rund 87 % der Förderung erfolgte in den 25 Jahren bis 1994.
Fortschritt: Von 1994-2024 sind im Rahmen des ÖGP Erdgasfelder Altmark 249 Bohrungen (Sonden) verfüllt, 248 Sondenplätze und 230 Bohrschlammgrubensysteme zurückgebaut bzw. saniert worden. In 2024 wurden 40 km Leitungen zurückgebaut und gereinigt. Nach aktueller Planung wird der Projektabschluss voraussichtlich 2047 erreicht.
Nutzen: Die Bohrungen werden nach dem Ende der Förderung sicher verwahrt und die meist land- und forstwirtschaftliche Nutzung der durch die bergbaulichen Anlagen in Anspruch genommenen Flächen wird wieder hergestellt. In der Regel werden die Zufahrtsstraßen zu den ehemaligen Anlagen den Eigentümern überlassen, welche diese als gut ausgebaute Wirtschaftswege nutzen. Ein erheblicher Anteil der Rückbauarbeiten wird von lokalen Firmen erbracht. Somit werden beispielsweise die Wertschöpfung in der Region erhöht, die Arbeitsplätze vor Ort erhalten, die Transportwege reduziert und die Investitionssicherheit für die Unternehmen steigt.
Begleitung und Refinanzierung des bergbaulichen Rückbaus

Seit den 1990er Jahren erfolgt der Rückbau nicht mehr betriebsnotwendiger Anlagen unter Aufsicht des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB). Nachdem die Anlagen für den Rückbau freigegeben sind, werden zuerst die Bohrungen verfüllt und anschließend die mit Betonplatten befestigten eingezäunten Sondenplätze zurückgebaut. In einem weiteren Schritt werden die Leitungen zum Gastransport inklusive der dazu errichteten Gassammelpunkte und Feldstationen zurückgebaut.
Die im Auftrag des Bergbauunternehmers erbrachten Leistungen werden durch die LAF refinanziert. Der Kostenaufwand für die seit 1994 durchgeführten Rückbaumaßnahmen lag bisher insgesamt bei 334 Mio. EUR. Für den Rückbau werden jährlich rund 11,5 Mio. EUR aufgewendet.
Handlungskonzept Bohrschlammgruben
Zum ÖGP gehören auch rd. 400 Bohrschlammgrubensysteme, die zu DDR-Zeiten neben den Gasförderbohrungen angelegt wurden, um das beim Bohren anfallende Material (v.a. Bohrklein und Bohrspülung) aufzunehmen. Nach Abschluss der Bohrarbeiten wurden die gefüllten Gruben - meist drei pro System – in der Regel durch die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mit Boden überschoben und wieder bewirtschaftet. Diese sogenannte Wiederurbarmachung fand komplett zu Zeiten der DDR statt. Somit unterfallen diese überschobenen Bohrschlammgrubensysteme nicht dem bundesdeutschen Bergrecht, sondern unterliegen dem Bodenschutzrecht. Zuständige Bodenschutzbehörde im ÖGP ist die LAF.
Zur bodenschutzrechtlichen Bewertung der Bohrschlammgrubensysteme wurde 2021 im Auftrag der LAF das „Handlungskonzept Bohrschlammgruben“ erstellt. Ziel des Konzeptes war es, die bereits seit Jahrzehnten meist landwirtschaftlich genutzten Flächen mit überdeckten Bohrschlammgruben bezüglich ihrer Gefahr für Mensch und Umwelt abschließend zu bewerten.
Die ermittelten Stoffkonzentrationen sind vom Gutachter unter Beachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Methodik und Vergleichswerten beurteilt worden. Auch wenn Stoffe in unterschiedlichen Umweltkompartimenten lokal erhöht sind, überschreiten sie nicht die zur Beurteilung herangezogenen Bewertungsmaßstäbe, so dass nach den fachgutachterlichen Feststellungen an den 15 repräsentativ untersuchten Standorten keine Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind.
Im Ergebnis sind keine bodenschutzrechten Gefahrenabwehrmaßnahmen erforderlich. Um die Gültigkeit der Resultate aus den 15 Standortuntersuchungen zu bestätigen, läuft seit 2024 eine Fortschreibung des Handlungskonzeptes mit der Bewertung weiterer 20 überschobener Bohrschlammgrubensysteme. Ergebnisse werden 2026 erwartet.
Gemäß dem Vorschlag des Gutachters 2021 wird mit der Fortschreibung des Handlungskonzeptes 2024-2026 die Datenbasis durch die Untersuchung von 20 weiteren Standorten verbreitert. So kann entschieden werden, ob die repräsentative Untersuchung von dann 35 Standorten ausreichend ist oder ob alle nicht vollständig bewerteten Standorte einzeln untersucht und hinsichtlich einer Sanierung oder Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen bewertet werden müssen.
Für Flächeneigentümer und -nutzer ist vor allem relevant, dass sowohl Untersuchungskosten als auch ggf. erforderliche Sanierungskosten bzw. Sicherungsmaßnahmen grundsätzlich über die Altlastenfreistellung des Bergbauunternehmers (Neptune Energy Deutschland GmbH) abgedeckt und von der LAF refinanziert werden.