Umweltsofortprogramm und Artensofortförderung
Die seit 2017 vom Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU) aufgerufenen Förderprogramme „Umweltsofortprogramm“ sowie das sich im Jahr 2019 anschließende Programm „Artensofortförderung“ sollen kleine und sofort umsetzbare Vorhaben des Natur- und Gewässerschutzes sowie der Landschaftspflege finanzieren. In der Laufzeit des bereits abgeschlossenen „Umweltsofortprogramms“ wurden insgesamt 3,8 Mio. Euro Fördermittel ausgegeben.
Im Jahr 2022 wurden durch die Unterhaltungsverbände im Rahmen der Artensofortförderung Maßnahmen mit Gesamtkosten in Höhe von rund 1,6 Mio. Euro umgesetzt.
Die Maßnahmen der Artensofortförderung leisten einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Gewässer und der Artenvielfalt in Sachsen-Anhalt. Die Artensofortförderung bietet die Möglichkeit, überschaubare und kurzfristig umsetzbare Investitionen im Sinne des Natur- und Gewässerschutzes durchzuführen.
Die Landesanstalt für Altlastenfreistellung unterstützt das MWU bei der Umsetzung des Programmes im Bereich der Gewässerrenaturierung und -entwicklung.
Es ist geplant, das Förderprogramm auch in den kommenden Haushaltjahren fortzusetzen.