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Vernässung

Rahmendaten

Lage:Landesweit
Gesamtanzahl Projekte:

245

Investitionsvolumen:30 Millionen Euro
Geförderte Maßnahmen: Konzepte u. Planungen sowie Baumaßnahmen zur Beseitigung, Verminderung oder Vorbeugung von Vernässungserscheinungen und Erosion gemäß der Förderrichtlinie.

„Nasse Füße“ – besonders im Süden Sachsen-Anhalts

Extrem hohe Grundwasserstände und damit verbundene lange Nassphasen des Bodens rückten vor allem nach dem Hochwasser 2013 in das öffentliche Bewusstsein. Doch das Problem trat schon vorher in einigen Regionen Sachsen-Anhalts auf. Seit Ende 2010 ist die Vernässung von privatem und öffentlichem Eigentum sowie von Landwirtschafts- und Industrieflächen ein viel diskutiertes Thema – vor allem im Landessüden.

Ende 2011 folgte auf einen Bericht des zuständigen Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt über die Grundwasserstandsproblematik ein Grundkonzept, wie künftig mit dem Vernässungsproblem umgegangen werden soll. Zur Unterstützung der Betroffenen stellte das Land von 2012 an einen mit 30 Millionen Euro gefüllten Fördertopf bereit, die kommunalen Körperschaften erarbeiteten in der weiteren Folge Maßnahmenvorschläge. Die Fördervoraussetzungen regelt eine Richtlinie, die Landesanstalt für Altlastenfreistellung fungiert als Bewilligungsbehörde.

Enormer Bedarf an Unterstützung durch Land

Mit Stichtag 31. Oktober 2024 waren insgesamt 245 Anträge eingegangen, 176 konnten per Zuwendungsbescheid bewilligt werden. Die Fördersumme der Bewilligungen beläuft sich derzeit auf 25,5 Millionen Euro, wobei seit 2012 tatsächlich fast 22,5 Millionen Euro zur Auszahlung gekommen sind.

Gegenstand der Förderung sind hauptsächlich Konzepte, Planungen und Investitionsmaßnahmen, die überwiegend auf zuvor geförderte Konzepte und Planungen aufbauen. Bei den geförderten baulichen Maßnahmen handelt es sich z.B. um Gewässerausbau, Rückbau von Durchlässen oder deren Neubau mit größeren Durchflussvermögen, Errichtung von Regenrückhaltebecken und die Verlegung von Dränagen.

Seit 2017 ist der mit 30 Millionen Euro begrenzte Fonds überzeichnet. Einige Antragsteller, die wegen der Überzeichnung auf eine Warteliste gesetzt werden mussten, nutzten alternative Fördermöglichkeiten in Form der gleichnamigen Förderrichtlinie nach EFRE beim Landesverwaltungsamt Halle.

Ansprechpartner

André Volkmar

Telefon: +49 391 74440-48

E-Mail: volkmar(at)laf-lsa.de

Formulare

finden Sie zum Download hier im Servicebereich.