Ökologische Großprojekte
Im Dezember 1992 verständigten sich der Bund und die Treuhandanstalt (THA) mit den Ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf eine gemeinsame Finanzierung der Sanierung von Altlasten. Ziel war es, Altlasten als Investitionshemmnisse zu beseitigen sowie Arbeitsplätze zu erhalten und zu schaffen. Dazu wurde das Verwaltungsabkommen über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten (VA-Altlastenfinanzierung) geschlossen.
Bund und Länder einigten sich auf 21 ökologische Großprojekte in den neuen Bundesländern, die nach wirtschafts- und umweltpolitischen Kriterien wie unter anderem das ökologische Gefährdungspotential, die Altlastensanierungsfläche oder der Umfang der voraussichtlichen Sanierungsaufwendungen, festgelegt wurden. Dazu gehörten sowohl regional bedeutsame Einzelunternehmen der Großindustrie, Kalibergbauunternehmen und Werftenstandorte als auch großräumige Industrieregionen mit einer Vielzahl von Einzelunternehmen.
In Sachsen-Anhalt befinden sich 7 Ökologische Großprojekte: